Ein EU-Knöllchen-Abkommen tritt nach Informationen des Auto Club Europa (ACE) am 22. März 2007 in Kraft. Das Abkommen sieht vor, dass Buß- und Ordnungsgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden.  
Es gilt der Grundsatz des Verursacherprinzips, die Haftung erfolgt im Inland. Dies bedeutet im Klartext: Ein Verlassen des Landes, in dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, schützt nicht mehr vor der Strafe. Das Knöllchen wird dem Verursacher nachgeschickt.